Marktwert - Wiederbeschaffungswert 500S
Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 19:29
Im Zuge eines Haftpflicht-Versicherungsfalles wurde im Juli 2020 nicht nur der Schaden an meinem 500 S bewertet (€ 6.000,-), sondern auch das Fahrzeug selbst.
Das Fahrzeug:
Steyr Puch 500S
Baujahr 1969 (Erstzulassung 10/1969);
restauriert 1989-1991, mittlerweile einige kleine Gebrauchsspuren, aber nix tragisches und nur etwa 20.000 km gefahren.
Eigenschätzung: Zustand 3+
Ein wertbeeinflussender Faktor waren die Schalensitze (inkl. Hosenträgergurte).
Die Beurteilung durch den Sachverständigen ergab einen Zustand 3, wobei Zwischenstufen (z.B. 2-3) nicht möglich sind.
Daraus ergab sich ein Marktwert von € 9.000,- und ein Wiederbeschaffungswert* von 11.300,-
*) Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die im Falle eines Unfalls aufgewendet werden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen. Berücksichtigt wird - im Gegensatz zum Marktwert - vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets die Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne. Restaurationskosten und sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung.
LG, Mick
Das Fahrzeug:
Steyr Puch 500S
Baujahr 1969 (Erstzulassung 10/1969);
restauriert 1989-1991, mittlerweile einige kleine Gebrauchsspuren, aber nix tragisches und nur etwa 20.000 km gefahren.
Eigenschätzung: Zustand 3+
Ein wertbeeinflussender Faktor waren die Schalensitze (inkl. Hosenträgergurte).
Die Beurteilung durch den Sachverständigen ergab einen Zustand 3, wobei Zwischenstufen (z.B. 2-3) nicht möglich sind.
Daraus ergab sich ein Marktwert von € 9.000,- und ein Wiederbeschaffungswert* von 11.300,-
*) Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die im Falle eines Unfalls aufgewendet werden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen. Berücksichtigt wird - im Gegensatz zum Marktwert - vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets die Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne. Restaurationskosten und sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung.
LG, Mick